Der Praktische Leistungswettbewerb der Handwerksjugend findet in jedem Jahr nach den Berufsabschlussprüfungen im Sommer statt. Am Wettbewerb kann jeder Handwerksgeselle teilnehmen, der zum Zeitpunkt seiner Gesellenprüfung nicht älter als 27 Jahre ist und eine mindestens „gute“ Prüfungsleistung erbracht hat. In besonderen Ausnahmefällen zum Beispiel bei Wehr- oder Ersatzdienst oder bei Mutterschutz kann von der Altersbegrenzung abgesehen werden, allerdings gilt auch dann als absolute Altersgrenze die Vollendung des 27. Lebensjahres.
Durchgeführt wird der Wettbewerb in vier Stufen, und zwar auf der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene idealerweise in jedem einzelnen handwerklichen Ausbildungsberuf. Entsprechend diesen Ebenen sind auch die Zuständigkeiten verteilt: Innungen und Handwerkskammern organisieren die erste und zweite Ebene, Landesinnungs- und Bundesinnungsverbände die dritte und vierte Ebene.
Im Vergleich der jeweils besten Gesellenprüfungen aus den Innungen eines Kammerbezirkes wird der Kammersieger ermittelt, sofern – was kaum vorkommt – auf Kammerebene nicht noch ein eigener Wettbewerb unter den Innungsbesten durchgeführt wird. Die Ermittlung des Landessiegers erfolgt dann dadurch, dass sich die Kammerbesten jedes Bundeslandes einer besonderen Wettbewerbsarbeit in der fachlichen und organisatorischen Verantwortung des regional zuständigen Landesinnungsverbandes stellen.
In der Praxis sind jedoch eigene Landeswettbewerbe eher selten und erfassen – wie zum Beispiel in den Elektrohandwerken – nur die stärker frequentierten Ausbildungsberufe. In den schwächer besetzten Berufen, mitunter aber auch generell wird auf die Durchführung eines eigenen Landeswettbewerbs verzichtet und der jeweilige Landessieger wird im Vergleich der Gesellenprüfungsergebnisse der Kammersieger bestimmt. Dies ist insofern umstritten, als die Prüfungsmaßstäbe bei den Gesellenprüfungen von Kammer zu Kammer höchst unterschiedlich ausfallen können. Deshalb ermuntert der ZVEH seine Landesverbände dazu, sich ihrer fachlichen Verantwortung zu stellen und eigene Landeswettbewerbe anzubieten.
Denn auf Bundesebene nimmt der ZVEH seine eigene fachliche Verantwortung schon immer sehr ernst und führt bereits seit vielen Jahrzehnten seinen Bundesleistungswettbewerb in Oldenburg am dortigen Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (BFE) durch. Dieser Wettbewerb, terminlich meist Mitte November, erfolgt über 2 Tage und orientiert sich an den Anforderungen der Gesellenprüfung. Zugelassen zur DMH werden nur Landessieger, welche die Mindestpunktzahl für das Bestehen der Gesellenprüfung mit „Gut“ das heißt zur Zeit mindestens 81 Punkte erreicht haben.
Neben Auszeichnungen und Preisen eröffnen sich den Wettbewerbsteilnehmern zumeist sehr gute Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Erstplazierten im Wettbewerb auf Landes- und Bundesebene haben zudem die Chance über das Förderprogramm „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung zu erhalten.
Für die bereits seit 1951 durchgeführten Berufswettbewerbe der Handwerksjugend veranstaltet der ZDH seit 1960 eine festliche Zentralveranstaltung, zu der alle Erstplazierten in den einzelnen Handwerksberufen eingeladen werden.